Geschäfts- und Lieferbedingungen Degetel Datenfunk GmbH

 

Geltung:

Die Degetel Datenfunk GmbH (nachstehend Degetel genannt) liefert Waren und Dienstleistungen auf der Grundlage der nachstehenden und den der jeweiligen Ware beigefügten Bedingungen. Widersprechen sich die Bedingungen, gelten die der Ware beigefügten Bedingungen, auch wenn diese in englischer Sprache verfasst sind. Abweichende Bedingungen eines Kunden, die die Degetel nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für Degetel unverbindlich, auch wenn die Degetel ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Annahme der Bestellungen und die Ausführung der Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Für alle übrigen Bedingungen, die in diesen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht geregelt sind, gelten die Allgemeinen Bedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.

 

Bestellungen:

Bestellungen werden angenommen durch Bestätigung oder deren Ausführung. Die Bestellungen erfolgen zu den Geschäfts- und Lieferbedingungen, die auf der Website www.datenfunkmodems.de über den Link AGB abgerufen werden können und mit denen sich der Auftraggeber durch seine Bestellung einverstanden erklärt.

 

Lieferungen:

Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung oder die Versendung auf Gefahr und Rechnung des Empfängers/Nutzers. Sind Produkte der Degetel innerhalb von 6 Wochen nicht lieferbar, so informiert die Degetel über die Verlängerung der Lieferfristen. Die Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart, ab Lager Aschaffenburg zuzüglich der pauschalen Kosten für Transport und Verpackung. Bei Teststellungen wird mit dem Lieferschein der Warenwert angegeben. Dieser Warenwert wird berechnet, wenn die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder unvollständig oder beschädigt zurückgeliefert wird. Eine Versicherung für die gelieferten Waren aus der Teststellung wird durch Degetel nicht abgeschlossen.

 

Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie aller sonstigen, aus den Geschäftsverbindungen mit der Degetel entstandenen sowie entstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Eigentum der Degetel.

 

Zahlung:

Rechnungen sind - sofern nicht schriftlich anders vereinbart – sofort nach Erhalt in der fakturierten Währung und ohne Abzug sowie bankspesenfrei zur Zahlung fällig.

 

Haftungsausschluss:

Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sowie Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Ausgeschlossen sind auch Schadensersatzforderungen aus fehlerhaften Inhalten der von uns mitgelieferten Print-, Software- und Online-Publikationen.

Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Degetel.

 

Mängelrüge:

Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware und unter Vorlage einer Rechnungskopie berücksichtigt werden. Ersatz für verlorengegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird nicht geleistet, es sei denn, der Degetel fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Empfänger muss innerhalb der von den Transportträgern festgesetzten Frist den Schaden direkt mit diesen regeln.

 

Aufrechnungsverbot:

Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen der Degetel wird ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig tituliert.

 

Garantiebedingungen:

Für alle gelieferten Waren und Dienstleistungen gilt –sofern nichts anderes vereinbart- eine Garantiezeit von 24 Monaten ab dem Datum der Lieferung. Für Produkte des Herstellers RACOM gelten abweichend hiervon Garantiefristen von 40 Monaten. Für innerhalb der Garantiezeit geleistete Reparaturen und Instandsetzungen werden weder Lohn- noch Materialkosten berechnet. Für die Versendung der instandgesetzten Ware wird eine Versandkostenpauschale berechnet. Nicht in die Garantieleistungen eingeschlossen sind Reparaturen, die auf äußere physikalische, mechanische oder elektrische Einwirkungen, Beschädigungen und unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.

Ein Anspruch auf eine Funktionsgarantie einer Kundeninstallation (z.B. Funkdatennetz) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche aus erbrachten Dienstleistungen der Degetel. Für erbrachte Funkausleuchtungen gelten die unter Funkausleuchtungen genannten Gewährleistungsbedingungen.

Ausdrücklich ausgeschlossen sind auch Garantieansprüche für Funktionsstörungen, die auf unsachgemäße oder nicht fachgerechte Installation oder Konfiguration von gelieferten Funknetzkomponenten (z.B. Antennen, Kabeln, Blitzschutzkomponenten, Funkmodems, usw.) zurückzuführen sind.

 

Funkausleuchtungen:

Auf bereits zum Zeitpunkt der Funkausleuchtung erkennbare Versorgungsprobleme wird unter Ausschluß der Gewährleistung hingewiesen. Nach der Installation des Funknetzes und im Laufe der weiteren Betriebszeit kann es möglicherweise zu erheblichen Veränderungen kommen. Diese können u.a. durch jahreszeitliches Fading (z.B. Schnee auf Hügeln, Laub auf Bäumen usw.), wetterbedingtes Fading (z.B. Nebel, Gewitter, Sturm, starker Regen oder Schneefall usw.) oder umweltbedingtes Fading (z.B. neue oder veränderte Sender in der Nachbarschaft, neue Gebäude usw.) verursacht werden. Desweiteren sind bei der Funkausleuchtung die Regelungen und Vorschriften der BNA einzuhalten. Das gilt insbesondere für die Höhe der abgestrahlten Sendeleistung (EIRP). Auf die ingenieurmässige Planungsleistung eines Funkdatennetzes, basierend auf einer vor Ort durchgeführten Funkausleuchtung, werden von Degetel 40 Monate Garantie ab dem Datum der Übergabe der Planungsleistung gewährt. Innerhalb dieser Garantiezeit kann eine kostenfreie Nachbesserung der Planungsleistung verlangt werden. Sollten durch die nachgebesserte Planungsleistung andere oder zusätzliche Komponenten erforderlich werden, so sind eventuelle Mehrkosten für dieses Material und für die Montage / Installation nicht kostenfrei. Es wird die für den Kunden bestmögliche Verrechnungsmöglichkeit angeboten, die beispielsweise mit eventuellen Materialrücknahmen oder Fahrtkostenkombinationen erreicht werden kann.

 

Rücksendungen:

Eine Gutschrift des Warenwertes erfolgt ausschließlich bei Rücksendungen von Lieferungen, für die die Degetel eine Rücksendegenehmigung erteilt hat. Die Annahme ungenehmigter Rücksendungen liegt im Ermessen der Degetel. Nimmt die Degetel die ungenehmigte Rücksendung an, wird eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Waren, die zur Teststellung versandt wurden, gilt die Rücksendegenehmigung automatisch als erteilt. Wird der vereinbarte Rücksendetermin um mehr als 14 Tage überschritten, wird die Ware automatisch und ohne weitere Ankündigung in Rechnung gestellt. Mit Rücksendegenehmigung angenommene Waren werden auf Vollständigkeit, Beschädigungen oder andere Mängel geprüft. Bei Unvollständigkeit kann die Degetel die erhaltenen Waren gutschreiben. Die restliche Ware wird berechnet. Bei Mängeln und Beschädigungen ist die Degetel berechtigt, die Ware zurückzusenden und zu berechnen. Es liegt im Ermessen der Degetel, die beschädigte Ware anzunehmen und eine Teilgutschrift in Höhe des Restwertes vorzunehmen. Der verbleibende Rechnungsbetrag wird dann berechnet.

 

Verwendung, Inhalt:

Die Degetel ist bemüht, seine Produkte jeweils nach dem neuesten technischen Stand zu liefern. Die inhaltliche Richtigkeit sowie die Vollständigkeit der mitgelieferten Print-, Software- und Online-Publikationen wird nicht garantiert. Die Degetel übernimmt keine Gewähr für die Anwendbarkeit seiner Produkte zu einem bestimmten Zweck. Die Auswahl der Ware, deren Einsatz und Nutzung fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden.

 

Urheberrechte, Nutzungsübertragung:

Die Degetel überträgt dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, an allen Print-, Software- und Online-Publikationen das einfache Nutzungsrecht zum eigenen Gebrauch, sofern die Degetel dieses Recht übertragen kann. Die überlassene Software sowie Aufzeichnungen auf Datenträgern können mit dem Datenträger auf Dauer an einen dritten übertragen werden, sofern die Vervielfältigungsstücke auf der Festplatte gelöscht, alle Sicherungskopien und alle schriftlichen Begleitmaterialien mit übertragen werden. Alle weiteren urheberrechtlichen Nutzungsrechte verbleiben beim Hersteller. Diese Nutzungsbestimmungen gelten auch bei Teststellungen in vollem Umfang. Druckwerke, Software und sonstige Aufzeichnungen auf Datenträgern dürfen, soweit nichts anderes vereinbart, abgesehen von den Vervielfältigungen im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, nicht vervielfältigt werden. Druckwerke dürfen – auch auszugsweise – nicht nachgedruckt oder nachgeahmt, Software sowie sonstige Aufzeichnungen auf Datenträgern nicht abgeändert oder nachgeahmt werden. Verstöße verpflichten den Kunden zum Schadensersatz.

 

Rechtsanwendung, Gerichtsstand, Schlussbestimmung:

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen Anwendung. Erfüllungsort ist Aschaffenburg. Ist der Kunde Kaufmann oder eine öffentlich-rechtliche juristische Person, ist der Gerichtsstand Aschaffenburg. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden einschließlich der Abbedingung der Schriftform, bedürfen zur Erlangung der Gültigkeit der Schriftform. Sollten Vereinbarungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Falle die unwirksame Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht.


Bring me home, Degetelli!